Trauung

Sie möchten heiraten. Wir gratulieren Ihnen herzlich zu diesem Schritt und freuen uns, dass Sie sich für die Feier Ihres Ja-Wortes unsere Kirche aussuchen. Gerne sind wir bereit, mit einem feierlichen Gottesdienst bei Ihrem „schönsten Tag im Leben“ mitzuwirken.

Wir möchten Sie auf einige Punkte aufmerksam machen, die Ihnen die Planung erleichtern:

  • Bitte reservieren Sie eine unserer Kirchen frühzeitig bei unserem Sekretariat. Von dort aus werden dann auch Sigrist, Organist und Pfarrperson informiert. Kosten für weitere musikalische Darbietungen bzw. Solisten, welche erfahrungsgemäss möglichst früh zu buchen sind, müssen von Ihnen selbst übernommen werden.
  • Für die Besprechung des Traugottesdienstes nehmen Sie bitte frühzeitig mit der von Ihnen gewünschten Pfarrperson Kontakt auf.
  • Das Eherecht ist in der Schweiz staatlich geregelt, daher muss die Ziviltrauung der kirchlichen Hochzeit vorangehen.

Gehören Braut und Bräutigam verschiedenen Religionen oder Konfessionen an, sollte mit Vertretern beider Seiten Kontakt aufgenommen werden, damit die Gültigkeit der Eheschliessung nachher nicht von Seiten einer Religionsgemeinschaft angezweifelt wird. Ausserdem kann die Feier so im Respekt für die Kultur beider Gatten ausgerichtet werden.
Die Römisch-Katholische Kirche kennt neben dem staatlichen noch ein eigenes kirchliches Eherecht. Sie anerkennt z.B. kein Scheidungsrecht.

Ist bei der Trauung nur eine reformierte Pfarrperson anwesend, braucht der katholische Partner von seiner Kirche einen sog. Dispens von der Formpflicht. Das gilt auch, wenn lediglich eine Ziviltrauung gewählt wird.

Beim Ökumenischen Traugottesdienst ist sowohl der katholische Priester wie die reformierte Pfarrperson anwesend.
Kontaktieren Sie auf alle Fälle auch den Katholischen Priester Ihrer Wohngemeinde.

Kontakte

Samuel Hertner

Pfarrer

Alex Kuzmitski

Pfarrer

Richard Mauersberger

Pfarrer, Dekan