Sonntag, 1. Dezember 2024, 11.00 Uhr, Kirchenzentrum Eichi in Niederglatt
Teilnahmeberechtigte
Zur Kirchgemeindeversammlung sind alle Mitglieder der Kirchgemeinde Niederhasli-Niederglatt eingeladen, die das 16. Altersjahr vollendet haben und über das Schweizer Bürgerrecht oder eine ausländerrechtliche Bewilligung B, C oder Ci verfügen.
Traktanden
1. Genehmigung des Budgets 2025
2. Informationen
3. Anfragen gemäss § 17 des Gemeindegesetzes
Anfragen nach § 17 des Gemeindegesetzes sind bis spätestens zehn Arbeitstage vor der Versammlung schriftlich und unterzeichnet an die reformierte Kirchgemeinde Niederhasli-Niederglatt, Nöschikonerstrasse 3, 8155 Niederhasli, einzureichen.
Die Akten und Anträge liegen vier Wochen vor der Versammlung im Sekretariat der Ref. Kirchgemeinde Niederhasli-Niederglatt, während den Öffnungszeiten, zur Einsicht auf. Der beleuchtende Bericht ist spätestens zwei Wochen vor der Versammlung auf der Homepage www.refkinini.ch abrufbar.
Reformierte Kirchenpflege
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